BEITRÄGE FC BADEN 1897
Vorwort
Der FC Baden 1897 gehört zu den grössten Vereinen im Kanton Aargau. Damit der Trainings- und Spielbetrieb aufrechterhalten werden kann, leisten die Aktivmitglieder verschiedene finanzielle und persönliche Beiträge.
Inhaltsverzeichnis
- Mitgliederbeitrag
- Lizenz-/Neuanmeldungsgebühr
- Sponsorenlauf
- Helfereinsätze
- Interne Sperrungen
- Bussenreglement
Mitgliederbeitrag
Der FC Baden 1897 sieht folgende Mitgliederbeiträge vor:
Der Mitgliederbeitrag gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen des FC Baden 1897. Zusammen mit Sponsorengeldern, J+S-Geldern sowie Einnahmen aus Veranstaltungen trägt er dazu bei, den Trainings- und Spielbetrieb finanziell sicherzustellen.
Die Mitgliederbeiträge kommen dem gesamten Verein zugute und werden verantwortungsvoll eingesetzt. Personen, die sich als Mitglied anmelden, sind verpflichtet, den Jahresbeitrag zu bezahlen. Entscheidet sich ein Mitglied während der Saison, den Verein zu verlassen, bleibt der gesamte Jahresbeitrag geschuldet. Auch bei einer Verletzung oder aus privaten Gründen erfolgt keine Rückerstattung. Dies ist in den Statuten festgehalten.
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Mitgliederreglement FC Baden 1897.pdf |
Lizenz-/Neuanmeldungsgebühr
Der Verein erhebt für jeden Spielertransfer sowie für jede Neulizenzierung eine Gebühr von CHF 70.00. Diese Gebühr setzt sich aus den Aufwands- und Lizenzkosten zusammen, die der Verein dem Schweizerischen Fussballverband (SFV) entrichten muss, sowie aus vereinsinternen Administrationskosten.
Die Gebühr fällt ausschliesslich bei einem Vereinswechsel oder einer Neuanmeldung an und wird direkt mit dem Mitgliederbeitrag verrechnet.
Sponsorenlauf
Der Sponsorenlauf ist die wichtigste Einnahmequelle unter den Vereinsveranstaltungen. Die Junioren absolvieren dabei möglichst viele gesponserte Runden, um einen möglichst hohen Betrag für die Juniorenabteilung zu sammeln.
Der Erlös fliesst vollumfänglich in den Breitensport und wird insbesondere für den Spielbetrieb, den Gebäudeunterhalt, Verbandsabgaben sowie Materialbeschaffungen verwendet.
Alle Junioren sind verpflichtet, einen Mindestbetrag von CHF 100.00 zu erlaufen. Wird dieser Betrag nicht erreicht, wird die Differenz in Rechnung gestellt.
Helfereinsätze
Der FC Baden 1897 organisiert jährlich neben dem regulären Spielbetrieb verschiedene Vereinsanlässe wie den Sponsorenlauf, Juniorencamps oder Hallenturniere. Für die Durchführung dieser Veranstaltungen ist der Verein auf ehrenamtliche Unterstützung angewiesen.
Damit diese Anlässe auch künftig reibungslos durchgeführt werden können, verpflichtet der FC Baden 1897 ab der Saison 2026/2027 alle Aktivmitglieder zur Leistung von Helfereinsätzen.
Pro Runde (1x Hinrunde und 1x Rückrunde) sind mindestens fünf Stunden Helfereinsatz (Total 10 Stunden pro Saison) zu leisten. Volljährige Mitglieder sind selbst für die Erfüllung ihrer Einsätze verantwortlich. Bei minderjährigen Mitgliedern liegt diese Verantwortung bei den gesetzlichen Vertretern. Ausgenommen davon sind Einsätze als Balljungen, Stewards oder Schiedsrichter bei Hallenturnieren.
Werden die vorgeschriebenen Helfereinsätze nicht geleistet, wird pro Runde eine Ersatzabgabe von CHF 50.00 in Rechnung gestellt. Bei den A-Junioren, FF21, 3. Mannschaft, Frauen 1 und den Senioren ist eine Ersatzabgabe von CHF 100.00 geschuldet pro Runde.
Weitere Informationen sind dem Mitgliederreglement zu entnehmen.
Interne Sperrungen
Der FC Baden 1897 behält sich das Recht vor, aktive Spielerinnen und Spieler intern zu sperren, sofern Rechnungen aus Mitgliederbeiträgen, Lizenzgebühren, Sponsorenlaufbeiträgen oder anderen vereinsbezogenen Forderungen nicht fristgerecht beglichen werden.
Während einer internen Sperre ist die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb nicht gestattet. Nach vollständigem Zahlungseingang wird die Sperre umgehend aufgehoben.
Bussenreglement
Dem FC Baden 1897 werden Bussen und Gebühren aus dem ordentlichen Spielbetrieb in Rechnung gestellt. Grundlage hierfür bilden die Statuten des Schweizerischen Fussballverbandes sowie die Gebühren- und Bussenliste des Aargauischen Fussballverbandes. Dies gilt sinngemäss auch für die Reglemente anderer Verbände.
Das interne Bussenreglement des FC Baden 1897 legt fest, ob eine Busse durch den Verein oder durch den betreffenden Spieler, Trainer oder Funktionär zu tragen ist.
Weitere Informationen sind dem Bussenreglement zu entnehmen.
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Bussenreglement FC Baden 1897.pdf |