, Präsidium FC Baden 1897

Vorfälle beim Spiel FC Aarau - FC Baden 1897 vom 16. März 2024: Entscheid der Disziplinarkommission der SFL

Anlässlich des Kantonsderbys vom 16. März 2024 zwischen dem FC Aarau und dem FC Baden 1897 im Stadion Brügglifeld in Aarau kam es zu massiven Ausschreitungen. Die Anhänger des FC Baden 1897 haben zahlreiche pyrotechnische Gegenstände gezündet. Dreimal kam es auch zu Würfen (Rauchpetarde auf das Spielfeld sowie zwei Knallkörper bzw. Böller in den Heimsektor des FC Aarau).

Der FC Baden 1897 hat die Vorkommnisse bereits direkt nach dem Match auf das Schärfste verurteilt. Wir akzeptieren nicht, dass einzelne Personen im Schutz der Anonymität unserem Verein mit ihrem Handeln einen grossen Schaden zufügen. Solche Chaoten haben bei uns nichts zu suchen.

Die Disziplinarkommission der SFL hat diese Vorfälle untersucht und den FC Baden 1897 mit Entscheid vom 3. Mai 2024 disziplinarisch sanktioniert. Die Disziplinarkommission hat ihren Entscheid zusammengefasst wie folgt erläutert:

Das Werfen von pyrotechnischem Material ist äusserst gefährlich und kann zu massiven Personenschäden führen. Zwei Knallpetarden wurden vorliegend sogar in den benachbarten Heimsektor geworfen und es kann nur von Glück gesprochen werden, dass niemand zu Schaden gekommen ist. Gerade weil der FC Baden 1897 aber vorbildlich auf den Vorfall reagiert hat, ihn am Verhalten der Einzeltäter kein Verschulden trifft und die Disziplinarkommission Kollektivstrafen als wenig sinnvoll bzw. teils gar kontraproduktiv einstuft, erachtet es die Disziplinarkommission als angemessen, den FC Baden 1897 vorliegend mit einer Busse zu belegen und keine weitergehenden Strafen anzuordnen (Stadionsperre, etc.).

Vorliegend kommt hinzu, dass es sich beim FC Baden 1897 um einen Verein mit relativ kleinem Budget handelt.  Die Strafempfindlichkeit bei Bussen ist beim FC Baden 1897 daher wesentlich höher als bei Vereinen mit hohem Budget.

Weiter wird festgestellt, dass gegen den Verein FC Baden 1897 bis anhin noch keine Disziplinarverfahren in Bezug auf sicherheitsrelevante Themen geführt worden sind. In Berücksichtigung dieser Umstände wird die Busse (ausnahmsweise und ohne generelle Praxisfestlegung) auf total CHF 20'000.00 festgelegt.

Die Verfahrenskosten zu Lasten des FC Baden 1897 betragen CHF 5'000.00. 

Weiter erachtet es die Disziplinarkommission als wesentlich, dass die Einzeltäter identifiziert werden und gegenüber diesen ein Stadionverbot ausgesprochen wird. Nur so können die kritisierten und wenig hilfreichen Kollektivstrafen verhindert werden. Dem FC Baden 1897 wird daher zusätzlich zur Busse die Weisung erteilt, alles Zumutbare zu unternehmen, um die Identität der Einzeltäter ausfindig zu machen und gegenüber diesen ein Stadionverbot auszusprechen.

Ergänzend dazu hat die Disziplinarkommission folgende Weisungen und Auflagen ausgesprochen:

  1. Dem FC Baden 1897 wird die präventive Auflage erteilt, den Stadioneingang der Heimfans im Sinne einer Testphase mit Absperrgittern so zu gestalten, dass jeweils nur noch eine Person pro Kontrolle in das Stadion eintreten kann. Mit dieser Massnahme sollen die Kontrollen im Stadion Esp verbessert werden.
  2. Dem FC Baden 1897 wird die präventive Auflage erteilt, vor den nächsten 6 Heimspielen ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheides präventiv Gespräche mit den eigenen Fangruppierungen durchzuführen.
  3. Dem FC Baden 1897 wird die präventive Auflage erteilt, im Stadion Esp umgehend einen Sichtschutz einzubauen, welcher den Heimsektor vor dem Gastsektor trennt.

Der FC Baden 1897 akzeptiert diesen harten aber dennoch nachvollziehbaren Entscheid der Disziplinarkommission der SFL und hat sofort begonnen, die Weisungen und Auflagen umzusetzen. Diese zeigen bereits eine positive Wirkung. Das vergangene Rückspiel des Kantonsderbys im Stadion Esp in Baden am 23. April 2024 sowie auch die anderen Heimspiele (FC Sion / FC Thun) fanden bei guter Stimmung und ohne negative Vorkommnisse statt.